Anmeldung
  sia-zentralschweiz                
Aktuell + + + Verein + + + Infos + + +Kalender + + +
 
 



Brief des Präsidenten zum Versand II vom 27. Januar 2012


Versand II: Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern

Sehr geehrte Damen und Herren

Auch als vielschichtiger, bunt zusammengesetzter Verein erlauben wir uns hin und wieder, im Namen unserer Mitglieder – oder eben zumindest einer Mehrheit davon – uns politisch Gehör zu verschaffen und uns für unsere Umwelt und Baukultur einzusetzen.

Im Prinzip bauen wir alle sehr gerne. Müssen wir uns nun deswegen stark dafür machen, dass alles dem Erdboden gleich gemacht wird? Ist das in unserem Sinn? Nein! Vielfach ist es besser nicht neu zu bauen, sondern Bestehendes weiter zu bauen. Oft ist dies für die Beteiligten sogar interessanter.

Gerade deshalb haben wir uns vor einiger Zeit stark gemacht, dass der Luzerner Kantonsrat die Beiträge an die Denkmalpflege nicht reduziert. Leider war unser Bestreben erfolglos. Und eben haben wir wieder politisch eingegriffen: Dieses Mal zugunsten des Erhalts der Zentral- und Hochschulbibliothek in Luzern. Folgendes Schreiben haben Politiker in Stadt und Kanton sowie diverse Medienleute vom SIA Zentralschweiz erhalten:

Der SIA Zentralschweiz ist mit über 700 hoch qualifizierten Mitgliedern aus den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen der grösste Planerverband in der Innerschweiz. Unsere Mitglieder sind in fast allen Planungsteams und Behörden vertreten und versuchen, unsere Umwelt mit grossem Engagement, Sachverstand und hoher Qualität zu gestalten.
Der Entscheid des Kantonsrates, dass die Zentral- und Hochschulbibliothek in Luzern nicht – wie ursprünglich aufgrund sachlicher Kriterien durch alle Instanzen entschieden – erhalten und saniert werden soll, sondern einem Neubau-Investorenprojekt Platz machen soll, hat sehr viele unserer Mitglieder schockiert. Unter Fachleuten gilt das Gebäudeensemble von Otto Dreyer als wichtiges Baudenkmal und als zwingend schützenswert. Die ZHB ist – wie Sie richtigerweise einwenden – nicht geschützt, sondern nur in diversen Registern aufgeführt. Die Ironie des Schicksals hingegen ist, dass die öffentliche Hand in der Regel den aufwendigen Weg der Unterschutzstellung der eigenen Liegenschaften nicht geht. Weshalb sollte man dafür Mittel aufwenden, da man als Eigentümer ja eh bestimmen kann, was mit dem Gebäude geschieht? Mittlerweile wissen wir, dass der Kanton Luzern gut daran getan hätte, wenn er das Bauwerk vor sich selber geschützt hätte!
Selbstverständlich sind wir davon überzeugt, dass in einer Wettbewerbsausmarchung nach SIA 142 unsere Mitglieder auch für das Investorenprojekt ein tolles Gebäude entwerfen könnten, das sich in die Stadt Luzern gut integrieren würde. Auch soll beim Investorenprojekt das Vögeligärtli erhalten bleiben. Dies ist durchaus positiv zu würdigen. Wichtig ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass der Fussabdruck einer Blockrandbebauung mit 4-facher Nutzung grösser würde und die massiv höheren Gebäude im Westen des Parks eine empfindliche Einschränkung der Belichtung und damit auch der Wahrnehmung des Parks zur Folge hätten. Es ist aus städtebaulicher Sicht absolut unvernünftig, im ansonsten hoch ausgenutzten Neustadtquartier die grüne Lunge Vögeligärtli zu verkleinern. Wem käme in den Sinn, den Central Park in New York auch nur teilweise zu überbauen, obwohl dort traumhafteste Renditen zu erzielen wären?
Sowohl die Rendite- wie die Terminversprechungen der Motion von Kantonsrat Hans Aregger sind aus unserer Sicht zu optimistisch. Ein Gebäude mit unterschiedlichsten Nutzungen von einer Bibliothek über Büroräume bis zu Wohnungen benötigt zusätzliche Erschliessungs- und Serviceflächen, sodass die Nutzfläche pro gebauter Fläche ca. 10% tiefer liegt als angenommen. Dies drückt auf das Renditeversprechen. Gleiches gilt für die Mehrkosten baulicher Art, wie z.B. Schallentkopplungen und dgl., welche durch den Nutzungsmix zusätzlich notwendig werden. Auf der Zeitachse dürfte die Umzonung nach neuer BZO ca. in 3 Jahren soweit sein. Ein Neubauprojekt braucht zusätzlich ein mehrstufiges Wettbewerbsverfahren um Investor, Projekt und Planungsteam zu evaluieren. Ein frühester Baubeginn wäre damit ca. in 6 Jahren möglich. Darin nicht eingerechnet sind die juristischen Widerstände von diversen Organisationen. Überdies gehen wir davon aus, dass diese grosse Chancen haben werden und die ZHB auch jetzt noch unter Schutz gestellt werden wird. Zur Erinnerung: Für die Sanierung liegt ein allseits akzeptiertes bewilligtes Projekt ausführungsbereit vor. Alle Details inkl. der Preis sind bekannt.
Aus all diesen Gründen und in diesem Sinne bitten wir Sie, den in einem schnellen Richtungswechsel vollzogenen Entscheid des Kantonsrates nochmals kritisch zu hinterfragen. Sie werden erkennen, dass er falsch ist und in eine Sackgasse führt. Wir danken Ihnen schon jetzt, dass Sie Ihre Position und Kraft dafür einsetzen werden, den Entscheid zu berichtigen und damit auf eine schnelle Umsetzung des Sanierungsprojektes der ZHB Luzern hinarbeiten.

Auf die Fortsetzung der Geschichte sind wir gespannt. Wir hoffen, dass unsere Interventionen dazu beitragen, dass der Qualität unserer gebauten Umwelt Sorge getragen wird und die Rendite ein wichtiger, nicht aber einziger Beweggrund unseres Tuns ist. Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, danke ich, dass Sie dies mit Ihrer täglichen Arbeit bereits vorbildlich vorleben.


Freundliche Grüsse
Ihr Präsident

Philipp Hess